Winterdienst

Gemeinsam gegen Schnee und Eis

Wenn es kalt und eisig wird und die ersten Schneeflocken fallen, dann sind die Mitarbeiter*innen der Kommunalen Servicebetriebe der Stadt Recklinghausen im Einsatz um Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Gehwege und Bushaltestellen von Schnee und Eis zu befreien. Der Wintereinbruch ist aber auch eine Herausforderung für Sie als Eigentümer*in, denn für Wege und Flächen, die an Ihr Grundstück angrenzen, tragen Sie die Verantwortung. Gemeinsam können wir im Interesse unserer Mitmenschen umweltbewusst handeln, damit der Winterdienst reibungslos und sicher bewältigt werden kann.

 

Für ein gutes Miteinander 

Gewähren Sie Räum- und Streufahrzeugen Vorfahrt, indem Sie bei Stau mit Ihrem Wagen die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche freihalten. Indem Sie Ihr Fahrzeug möglichst nah am Fahrbahnrand parken, bieten Sie unseren Winterdienstfahrzeugen ausreichend Durchfahrtsmöglichkeit. Bitte beachten Sie dabei, dass Schneepflüge bis zu 3,50 m breit sind. Leider kann es vorkommen, dass Schneereste bei der Räumung der Straße auf Ihren frisch gereinigten Gehweg geschoben werden. Das lässt sich nicht immer vermeiden. Räumen Sie den Schnee nicht auf die Straße, sondern wallartig an die Gehwegkante, so wird bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet. Halten Sie Straßeneinlaufschächte frei. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr danken es Ihnen, wenn Ihre Abfallbehälter am Abfuhrtag problemlos zum Müllfahrzeug gebracht werden können.

Aufgaben/ Pflichten der KSR

Was tun wir?

Ist aufgrund der Witterungsverhältnisse (Schnee, Eisglätte) die Erbringung der Straßenreinigung unmöglich, tritt die Winterwartung an die Stelle der Straßenreinigung.

Die Winterwartung umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Bei extremen Wetterlagen mit viel Schnee sind in verschiedenen Schichtsystemen bis zu 100 Mitarbeiter*innen auf zehn Fahrzeugen der Straßenstreuung, sieben Touren der Schlepperstreuung für öffentliche Plätze und Geh-/Radwege, sowie 26 Handstreutouren für öffentliche Übergänge, Kreuzungen etc. auf den Straßen in Recklinghausen im Einsatz. Die KSR werden dabei bei Bedarf auch von mehreren Fremdunternehmen in allen Streubereichen und Stadtgebieten unterstützt.

Die Dringlichkeit, mit der die KSR die Straßen im Winter räumen, wird durch Winterdienststufen festgelegt und richtet sich nach der Wichtigkeit der Straße für den fließenden Verkehr.

Diese Winterdienststufen finden Sie hier:

KSR - Straßenreinigungssatzung Anlage 2 - Straßenverzeichnis Winterdienst

Gebühren Winterdienst

Aufgaben/Pflichten Eigentümer*innen

Das müssen Sie tun

Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Pflicht zur Winterwartung auf allen Gehwegen der angrenzenden Grundstücke. Die Verpflichtung zur Winterwartung (Anliegerstreupflicht) besteht für alle Gehwege gleichermaßen, ungeachtet der in dem anliegenden Straßenverzeichnis festgelegten Reinigungsklassen in Bezug auf die Straßenreinigung. Es besteht keine Verpflichtung der Grundstückseigentümer*innen zur Winterwartung auf den Fahrbahnen.

 

Unterstützung und aktive Mithilfe

Viele ältere, kranke oder behinderte Mitbürger*innen können ohne fremde Hilfe ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist jedoch nicht möglich. Bitte helfen Sie einander und unterstützen Sie den genannten Personenkreis durch aktive Mithilfe.

Wo muss der Winterdienst durchgeführt werden?

  • Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 m, schmalere Gehwege in der Gesamtbreite von Schnee freizuhalten.
  • Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege und Streifen, sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.
  • Gehwege müssen im Winter immer in einem begehbaren Zustand gehalten werden.
  • Gullys und Hydranten müssen von Eis und Schnee befreit sein.

Weitere Informationen

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wohin mit dem Schnee?


  • Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird
  • Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden

 

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?


  • Mit dem Winterdienst ist vor der Hauptverkehrszeit zu beginnen
    • werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    • samstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    • sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mit welchem Streumittel kann Schnee- und Eisglätte beseitigt werden?

  • Bei Eis- und Schneeglätte müssen Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Asche, Granulat) bestreut werden.
  • Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen dürfen für das Freihalten nicht benutzt werden.
  • Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt:
    1. bei besonderen Wetterlagen in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann, z. B. Eisregen.
    2. an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

 

Winterdienstflyer