Straßenreinigung
Die Kommunalen Servicebetriebe der Stadt Recklinghausen sind im Auftrag der Stadtverwaltung mit der Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Flächen, wie Gemeindestraßen, öffentlichen Geh- und Radwegen und Gehwegen vor städtischen Grundstücken tätig. Aber auch Grundstückeigentümer*innen haben Verkehrssicherungspflichten, die Reinigungsleistungen im Sommer wie im Winter beinhalten.

Gesetzliche Grundlage
Weitere Informationen
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aufgaben/ Pflichten der KSR
Was tun wir?
Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung.
Die Reinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Fahrbahnen und Gehwege. Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen können.
Aufgaben/Pflichten Eigentümer*innen
Das müssen Sie tun
Die Straßenreinigung der in der Anlage 1 (Straßenverzeichnis) in die Reinigungsklassen 0 oder 1 eingestuften Straßen (Fahrbahnen und Gehwege oder nur Gehwege) wird in dem darin festgelegten Umfang/ Häufigkeit den Eigentümerinnen und Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Straßenreinigung der Gehwege aller öffentlichen im Straßenverzeichnis nicht besonders aufgeführten Stich - und Verbindungswege wird den Eigentümerinnen und Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
KSR - Straßenreinigungssatzung Anlage 1
Eine Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich das Kehren und die Beseitigung aller Verunreinigungen – unabhängig davon, ob es sich um Dinge handelt, die von Passanten absichtlich weggeworfen wurden (Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen usw.), oder die einfach durch die Natur (z. B. Laub, Blüten) bedingt sind. Weiterhin müssen bei Bedarf auch Unkraut, Gras, Moos aus der Gehwegfläche entfernt werden.