Rasengrab mit zentralem Denkmal

(maximale Belegung: ein Sarg oder eine Urne)

Rasengräber werden für Urnen oder Särge angeboten. Die Beisetzungen erfolgen unter Rasenflächen, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Die Gräber werden der Reihe nach belegt. Je Grabstelle kann eine Urne bzw. ein Sarg bestattet werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Die Auswahl der Lage und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich.

In jedem Rasengrabfeld befindet sich ein zentrales Denkmal. Auf diesen hochwertigen Granitstelen können die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen angebracht werden. Die Beschriftung kann bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden und ist in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten. Rund um das zentrale Denkmal dürfen Blumen, Kerzen und Grabschmuck abgelegt werden.

Bei Rasengräbern haben die Angehörigen keinen Pflegeaufwand, aber jederzeit einen Ort für Erinnerung und Abschiednahme. Die Rasengrabfelder befinden sich an befestigten Wegen und sind auch mit Rollstuhl und Rollator gut zu erreichen.

Rasengräber mit zentralem Denkmal werden auf folgenden Friedhöfen angeboten:

  • Nordfriedhof
  • Südfriedhof
  • Waldfriedhof

Nordfriedhof

Hier können Sie weitere Informationen zum Rasengrab mit zentralem Denkmal als PDF-Dokument herunterladen