Rasengrab mit Namensstein
(maximale Belegung: ein Sarg oder eine Urne)
Rasengräber werden für Urnen oder Särge angeboten. Die Beisetzungen erfolgen unter Rasenflächen, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Die Gräber werden der Reihe nach mit einem Sarg bzw. einer Urne belegt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Die Auswahl der Lage und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Grabschmuck kann auf separat angelegten Flächen abgelegt werden.
Auf Wunsch können die Gräber mit einem Namensstein versehen werden. Diese sind auf eigene Kosten bei einem Steinmetz anfertigen zu lassen.
- Für die Namenssteine gelten folgende Satzungsregelungen:
- als Material darf ausschließlich Vanga (rot) verwendet werden
- die Maße müssen 40 cm (Breite) x 30 cm (Tiefe) und 10 cm bis 14 cm (Stärke) betragen
- für die Oberflächenbearbeitung gelten folgende Vorschriften: mattschliff oder poliert, Buchstaben und Ziffern müssen vertieft eingearbeitet werden
Die Namenssteine sind am jeweiligen Friedhof anzuliefern. Nach Herrichtung der Grabfelder werden die Namenssteine durch die Friedhofsverwaltung verlegt. Die Ablage von Grabschmuck auf dem Namensstein und auf dem Grab ist nicht zulässig.
