Wahlgrab

(ein- oder mehrstellig – maximale Belegung: ein Sarg und vier Urnen je Stelle) 

In Wahlgräbern können pro Grabstelle ein Sarg und vier Urnen beigesetzt werden. Die Lage und die Anzahl der Stellen kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben und kann jederzeit verlängert werden. Anlässlich einer Beisetzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts auf mindestens 25 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) erforderlich.

Bei dieser Grabart ist ein Vorerwerb zu Lebzeiten möglich. Sie möchten sich Ihr Wunschgrab aussuchen? Wir beraten Sie gern!

 

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