Urnenwahlgrab

(maximale Belegung: vier Urnen) 

In einem Urnenwahlgrab können je Grabstelle bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Lage kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben und kann jederzeit verlängert werden. 

Anlässlich einer Beisetzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts auf mindestens 25 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) erforderlich.

Bei dieser Grabart ist ein Vorerwerb zu Lebzeiten möglich. Sie möchten sich Ihr Wunschgrab aussuchen? Wir beraten Sie gern!

 

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