Urnenreihengrab
(maximale Belegung: eine Urne)
Urnenreihengräber werden der Reihe nach mit einer Urne belegt.
Die Auswahl der Lage und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Auf den Gräbern können Grabbeete nach Maßgabe der Friedhofssatzung angelegt werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist (25 Jahre) werden die Grabstätten eingeebnet.
