Reihengrab
(maximale Belegung: ein Sarg)
Reihengräber werden der Reihe nach mit einem Sarg belegt.
Die Auswahl der Lage und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Auf den Gräbern können Grabbeete nach Maßgabe der Friedhofssatzung angelegt werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist (25 Jahre) werden die Grabstätten eingeebnet. Für verstorbene Kinder (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) stehen besondere Reihengrabfelder zur Verfügung. Die Ruhefrist und Nutzungszeit bei Kindergräbern beträgt 15 Jahre.
