Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden nach den gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Bestimmungen angelegt und unterhalten.

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden nach den gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Bestimmungen angelegt und unterhalten.