Abfallberatung für Gewerbebetriebe 

Ziel der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist es, die Getrennthaltung und das Recycling gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle zu stärken. Die stoffliche Verwertung soll in den Vordergrund treten, um weniger Rohstoffe zu verschwenden, weniger Wasser und Energie zu verbrauchen und Klimabelastungen einzuschränken.

Die Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit Abfällen aus Gewerbebetrieben. Dazu gehören Siedlungsabfälle, d. h. Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung zwar den normalen Haushaltsabfällen ähneln, aber im gewerblichen Bereich entstehen. Außerdem behandelt die GewAbfV Bau- und Abbruchabfälle.

Für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen besteht die Verpflichtung zur Getrennthaltung von: Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, Textilien, Bioabfällen.

Gewerbeabfallverordnung ab 01.08.17 (GewAbfV)

Nützliche Infos

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtige Infos

Kommunale Pflichttonne:

Da es immer Abfälle gibt, die nicht getrennt gesammelt werden können, da sie verschmutzt, feucht, klebrig oder feinkörnig sind, muss jeder Gewerbebetrieb für diese Abfälle zur Beseitigung (= Abfall, der nicht recycelt werden kann) kommunale Restmüllbehälter (Pflichttonne) vor Ort haben und nutzen. Nur so können ungeeignete Stoffe und verunreinigte Materialien aussortiert werden, bevor sie das hochwertige Recycling der anderen Materialien unmöglich machen. Das Volumen dieser Restmüllbehälter richtet sich nach der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Recklinghausen (nach Art und Größe des Gewerbebetriebes oder nach der Anzahl der Beschäftigten).

Typische Anfallstellen von Restmüll in Gewerbebetrieben sind: Mülleimer in Foyers, Kantinen, Toiletten, Aufenthalts- und Besprechungsräumen, Büros, auf Freigelände, auf Parkplätzen, an Tanksäulen und Tankstellensaugstationen u.ä. Diese Abfälle sind nicht mehr rückstandsfrei trennbar, verschmutzt und stammen überwiegend aus privaten Herkunftsbereichen.

Preise/Gebühren 

Be- & Abbestellen von Müllbehältern 

Abfallwirtschaftssatzung Stadt Recklinghausen

Weitere Informationen

Verlinkung Broschüre Gewerbeabfall – wird gerade neu erstellt 

Infoblatt Mehrweg


Wie werden Speisereste aus der Gastronomie entsorgt?

Speisereste aus der Gastronomie müssen nach verschiedenen Kriterien gesammelt und durch Fachbetriebe entsorgt werden. In ganz Deutschland gibt es entsprechende, von Behörden genehmigte Entsorgungsunternehmen, die sich turnusgemäß um die fachgerechte Entsorgung von Speiseresten im Betrieb kümmern. Als gewerbliche Speiseabfälle gelten dabei organische Speisereste, gekocht oder ungekocht.
Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft, wie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Geflügel, Eier und Molkereiprodukte, fallen unter die Kategorie 3 gemäß der Verordnung über tierische Nebenprodukte. Diese Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft aus dem gewerblichen Bereich dürfen grundsätzlich nicht über die Restmüll- oder Biotonne entsorgt werden, sondern müssen von anderen Resten nach den Richtlinien der Lebensmittelhygiene getrennt und in geschlossenen Vorrichtungen gesammelt werden.

TierNebG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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