Aktuelle Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie (Stand 30.10.2020)
Die städtischen Trauerhallen können für Trauerfeiern unter Einhaltung von Auflagen genutzt werden. Die Bestuhlung wurde zur Wahrung des vorgeschriebenen Mindestabstands reduziert und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in den Trauerhallen verpflichtend.
Im Downloadbereich befindet sich unter „Flyer“ ein Merkblatt für Trauerfeiern während der Corona-Pandemie mit allen wichtigen Regelungen.
In den städtischen Leichenhallen sind offene Aufbahrungen nicht möglich. Eine Abschiednahme kann in Begleitung des jeweiligen Bestatters / Bestatterin erfolgen.
Muslimische Bestattungen sollen grundsätzlich in einem Sarg erfolgen. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Friedhofsverwaltung möglich.Die Nutzung der Räumlichkeiten für rituelle Waschungen sind aus hygienischen Gründen nicht möglich.
|
|
|
|
|