Gemeinschaftsgrabstätten |
Baumgrab
Bei Baumbestattungen erfolgen die Beisetzungen abhängig von der Grabart im Wurzelbereich von Bäumen bzw. in den Flächen für Baumbestattungen. Die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen können auf Wunsch an einer zentralen Stele aus Naturstein ange-bracht werden. An der Stele dürfen Blumenschmuck und Grablichter abgelegt werden. Die Nutzungsrechte werden bei Baumwahl- und Baumreihengräbern für 25 Jahre vergeben. Anlässlich einer Beiset-zung ist bei Baumwahlgräbern eine Verlängerung des Nutzungsrech-tes auf mindestens 25 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) erforderlich. Baumwahlgrab Baumwahlgrab für zwei Urnen Baumwahlgrab für einen Sarg und eine Urne Baumreihengrab
Kolumbarium (max. Belegung: 2 Urnen) Auf dem Nord- und dem Südfriedhof werden Urnenbestattungen in Kolumbarien angeboten. In den oberirdischen Urnenwandkammern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabkammern werden mit einer geschliffenen Natursteinplatte verschlossen, auf der die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen durch einen Steinmetz eingearbeitet werden können. Die Lage der Kammer kann selbst ausgesucht werden und das Nutzungsrecht jederzeit verlängert werden. Anlässlich einer Beisetzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts auf mindestens 25 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) erforderlich. Für die Ablage von Grabschmuck stehen separate Ablageflächen zur Verfügung.
Rasengrab (max. Belegung: 1 Sarg oder 1 Urne) Es werden Urnen- oder Sargrasengräber angeboten. Die Beisetzungen erfolgen unter Rasenflächen, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Die Gräber werden der Reihe nach mit einem Sarg bzw. einer Urne belegt und nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet. Die Auswahl der Lage und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Grabschmuck kann auf separat angelegten Flächen abgelegt werden. Es gibt zwei Varianten von Rasengräbern: Rasengrab mit zentralem Denkmal Bei Rasengräbern mit zentralem Denkmal können die Namen und Lebensdaten an einem zentralen Denkmal angebracht werden. Die Beschriftung kann bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden und ist in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten. Grabschmuck kann auf einer ansprechend gestalteten Fläche am zentralen Denkmal abgelegt werden. Rasengräber mit zentralem Denkmal werden auf dem Nord-, Süd- und Waldfriedhof angeboten. Flyer Rasengräber mit zentralem Denkmal (pdf)
Rasengrab mit Namensstein Auf Wunsch können die Gräber mit einem Namensstein versehen werden. Diese sind auf eigene Kosten bei einem Steinmetz anfertigen zu lassen. Material: Vanga (rot)-, Maße: 40 cm (Breite) x 30 cm (Tiefe) und 10 cm bis 14 cm (Stärke), Oberflächenbearbeitung: Mattschliff oder poliert, Buchstaben und Ziffern müssen vertieft eingearbeitet werden.
Anonymes Grab (max. Belegung: 1 Sarg oder 1 Urne) In anonymen Grabfeldern werden Särge und Urnen der Reihe nach unter einer Rasenfläche bestattet. Die Angehörigen können bei der Beisetzung anwesend sein, eine Kenntlichmachung der einzelnen Grabstätte oder namentliche Nennung des Verstorbenen erfolgt nicht. Anonyme Grabfelder werden ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Anonyme Urnenbeisetzungen sind auf allen Friedhöfen möglich. Ein Feld für anonyme Erdbestattungen befindet sich auf dem Südfriedhof.
Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten Grabfelder für die Beisetzung von Totgeburten befinden sich auf dem Nord- und Südfriedhof.
Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsanlagen Dauergepflegte Gemeinschaftsgrabanlagen werden von privaten Friedhofsgärtnereien gepflegt. Für die Dauergrabpflege muss ein Vertrag mit der jeweiligen Gärtnerei abgeschlossen werden. Die Bestattungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Auf dem Ostfriedhof befindet sich der „Hain der Unvergessenen“. Weitere gärtnerisch gepflegte Grabfelder sind in Planung.
Sondergrabstätten Für die Beisetzung einer größeren Zahl Verstorbener können von Anstalten, Vereinen oder sonstigen Gemeinschaften Gemeinschaftsgräber nach besonderer Vereinbarung mit der Friedhofsverwaltung angelegt werden.
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden nach den gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Bestimmungen angelegt und unterhalten. |