Mehrwegangebot ist seit Januar 2023 für Gastronom*innen Pflicht |
Seit dem 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants durch die Änderung des Verpackungs-Gesetzes (VerpackG2) verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – wie etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Alternativ sollen kleine Betriebe ihrer Kundschaft anbieten, Speisen und Getränke auch in mitgebrachten Behältern abzufüllen. Auf diese Möglichkeit soll deutlich im Verkaufsraum hingewiesen werden. Diese Mehrwegpflicht hat das Ziel, Einwegverpackungen aus Kunststoff, wie zum Beispiel Coffee-to-go Becher, zu reduzieren. Wichtige Informationen sind zu finden unter: Neues Verpackungsgesetz: ab 2023 Mehrweg-Pflicht (esseninmehrweg.de) Gut zu wissen: Pizzen dürfen auch weiterhin im Pappkarton verkauft werden, da Papp- und Aluminiumverpackungen noch nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind. Wichtig für die richtige Entsorgung: Pizzakartons, in denen fettige Pizzen gelegen haben, dürfen nicht über die Papiertonne entsorgt werden, sondern gehören in den Restmüll.
Weitere Informationen rund um die richtige Abfallentsorgung erhalte Sie bei unsere Abfallberater*innen und an unserer Servicehotline 02361/50-2870.
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