Häufig gestellte Fragen! |
2. Wer darf am Wertstoffhof Beckbruchweg 33 Abfälle anliefern? Denn dieser Wertstoffhof (incl. Unterhaltung, Personal, Abfallentsorgung) wird aus den Abfallgebühren aller Recklinghäuser Bürgerinnen und Bürger finanziert, deshalb sind auch nur Recklinghäuser anlieferungsberechtigt. Die Mitarbeiter vor Ort sind verpflichtet für die Einhaltung der Betriebsordnung zu sorgen und Anlieferer aus anderen Städten abzuweisen.
5. Darf ich kleine Elektrogeräte in die Restmülltonne geben? Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) stellen auf ein modernes EDV-gestütztes Behälter-Identifikationssystem um. Damit erhalten die Abfallbehälter für Rest-, Bio- und Papiermüll eine eigene Identifikationsnummer und sind hierfür mit einem Transponder und einem Behälter-Etikett ausgestattet. Das neue System ermöglicht es den KSR, die Behälterverwaltung einfacher zu organisieren, den Bürgerservice zu verbessern und insgesamt kostengünstiger und effizienter zu arbeiten. Wie funktioniert das System? Über den neuen Transponder erfolgt die Datenerfassung am Haus. Der Transponder wird über elektromagnetische Wellen an der Schüttung des Abfuhrwagens ausgelesen. Der Datenschutz ist dabei stets gewährleistet: Daten von Personen oder Müllmengen werden auf dem Transponder nicht gespeichert. Das Lesegerät am Abfuhrwagen erfasst nur die Transponder-Nummer, die dem Grundstückseigentümer zugeordnet ist. Anschließend werden die Daten des jeweiligen Behälters im Bordcomputer des Fahrzeugs gespeichert und können direkt per Datenfunk während des gesamten Tages weitergegeben werden. Die so erzeugten Daten fließen dann über eine Schnittstelle in die Behälterverwaltung, den Änderungsdienst, verschiedene Statistikprogramme und in die Tourenplanung. Vorteile des neuen Systems Nach einer Information des Verbandes Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) ist aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Identsystemen bei deren Einführung mit zusätzlichen Gebühreneinnahmen von durchschnittlich 2,85 Prozent zu rechnen. Dieser Anteil errechnet sich allein durch das Auffinden von bisher nicht veranlagten Behältern bzw. bei Ausschluss illegal bereitgestellter Behälter. Durch das neue System wird ein hohes Maß an Transparenz erzeugt. Es ist täglich ablesbar, wie viele Behälter, welcher Größe und welcher Art sowohl im Stadtgebiet vorhanden sind, als auch tatsächlich geleert wurden. Denn jeder Haushalt zahlt nur für ein bestimmtes Tonnenvolumen und einen entsprechenden Entleerungs-Zyklus. Doppelleerungen sollen durch das neue Identifikationssystem der Vergangenheit angehören. Durch die Erfassung der Leerungen sind schnelle und exakte Auskünfte bei Anfragen oder Beschwerden von Bürgern möglich. Die Nachleerungen können aufgrund unberechtigter Reklamationen verringert werden. Auch verstellte, vertauschte, nicht angemeldete oder als gestohlen gemeldete oder nicht zum Turnus gehörende Behälter können so erkannt, lokalisiert und gegebenenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen werden. „Bisher illegal geleerte Behälter, sogenannte Schwarztonnen, werden danach nicht mehr durch die Gebührenzahlungen von Bürgern subventioniert, die sich satzungsgemäß verhalten. Die Abfallbehälter erhalten zudem eine eindeutige Zuordnung zum Objekt. Die Berechnung der Abfallgebühren verändert sich nicht. Die Gebühren werden weiterhin ausschließlich nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Volumen der Restabfallgefäße berechnet. Welche Kosten entstehen Die Einführung des Behälter-Identifikationssystems kostet etwa 380.000 Euro. Folgekosten für Wartung und Pflege der Software werden in Höhe von etwa 15.000 Euro im Jahr anfallen.
|
Tausch- und Verschenkmarkt