Verkehrssicherungspflicht |
Welche Bedeutung hat die Verkehrssicherungspflicht für einen Grundstückseigentümer? Der Baumeigentümer hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für Wer einen Verkehr (insbesondere Straßenverkehr, aber auch Baugrube usw.) eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, hat die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen, d. h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. So ist der Verfügungsberechtigte insbesondere verpflichtet, Straßen und Wege je nach deren Verkehrsbedeutung in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
(Quelle: Helge Breloer Baumrecht Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen 2003) Lassen Sie sich dazu fachgerecht beraten z.B. durch Personal von ausführenden Fachfirmen Ihrer Wahl. |
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