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Ansprechpartner Gewerbeabfallberater
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Herr Erwig
Frau Oldenburg



Tel.:
02361 50-2867
02361 50-2870 (Hotline)
Fax:
02361 50-2852



Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihre Abfälle ordnungsgemäß im Sinne der Rechtsverordnung entsorgt bzw. verwertet werden.

Lassen Sie sich von unserem SERVICE unserem FACHWISSEN und unseren PREISEN überzeugen.

Flyer Gewerbe 2011

 
Gesetzliche Grundlage
Am 1. Januar 2003 ist die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) in Kraft getreten.


Ziel dieser Verordnung ist es, durch eine sorgfältige Sortierung eine qualitativ hochwertige Verwertung sicherzustellen.

Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von

  • gewerblichen Siedlungsabfällen,
  • Bau- und Abbruchabfällen,
  • sowie einer Reihe von weiteren Abfällen, wie z.B. Verpackungsabfällen.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) >>
 
Begriffsbezeichnungen
Gewerblicher Siedlungsabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung diesen ähnlich sind.