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Home Grünpflege Baumschutz
Leben rund um den Baum in der Stadt Recklinghausen

KSR  Zentralerbetriebshof Die „Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen" möchten Ihnen mit der Seite „Leben rund um den Baum in der Stadt Recklinghausen" die Möglichkeit geben sich über den Baumschutz und die Baumpflege des städtischen Baumbestands zu informieren. Insgesamt können Sie sich den ökologischen Beitrag der Stadt Recklinghausen in Anlehnung an das Landschaftsgesetz insbesondere an § 1 bis § 3 zur Entwicklung und Erhaltung des innerstädtischen Grüns der Stadt Recklinghausen veranschaulichen.

In der Vorbereitung sind noch folgende Seiten: Kinderleicht, Carlo erklärt!  Für die kleinsten Baumliebhaber erklärt "Carlo das Eichhorn mit dem grünen Daumen" die Welt der Bäume. Große, aber auch kleine Baumliebhaber können privat erlebte Baumgeschichten und deren Baumbilder in unserer Galerie veröffentlichen.

Angebote und Veranstaltungen.

 

  1. Rathaus der Stadt RecklinghausenDer Baum in der Stadt
  2. Das Lebewesen Baum
  3. Kinderleicht, Carlo erklärt
    [in Vorbereitung]
  4. Galerie
    [in Vorbereitung]
  5. Gesetze, Richtlinien und Normen
  6. Weiterführende Links
  7. Angebote, Veranstaltungen
    [in Vorbereitung]

    Wir wünschen Ihnen und Euch viel Spaß beim stöbern auf unseren Seiten.

     

    Hier einige Auszüge aus dem Landschaftsgesetz § 1 bis § 3:

    § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    (1) Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.


    § 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    Birkenbestand  auf der Straße Landwehr Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und unter Abwägung aller Anforderungen nach § 1 Abs. 2 angemessen ist:
    1. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern; Beeinträchtigungen sind zu unterlassen oder auszugleichen.


    § 3 Allgemeine Pflichten
    Jeder soll dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden. Nachteilige Veränderungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
    PDF Landschaftsgesetz

     


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