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Home Baumschutz Das Lebewesen Baum Wegweiser zum Umgang mit Baumbestand
Wegweiser zum Umgang mit Baumbestand

Umgang mit Bäumen im Bestand

Welche Bäume und Sträucher sind vorhanden und können erhalten werden?
Baumbestand am GebäudeZur Entscheidungsfindung, ob ein Baum oder Strauch erhaltenswert ist oder nicht, dient eine Bestandsaufnahme aller vorhandener Gehölze auf dem Grundstück. Hierbei sollte die Gehölzart, der Standort der Gehölze und ihre Vitalität (Gesundheitszustand) erfasst werden. Aus dieser Erstbetrachtung können nun Baumpflegemaßnahmen oder aber auch Rodungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Wie ist mit Bäumen in Gebäudenähe umzugehen?
Sind Schäden an z.B. Bauwerken, Leitungen oder anderen Bestandteilen des Grundstücks durch Wurzeldruck oder Überwuchs von Gehölzen vorhanden, dann sollte auf eine fachgerechte Lösungsfindung und Maßnahmenumsetzung geachtet werden. Hierbei sind auch eventuelle Gestaltungsänderungen an Wegen oder Terrassen zur Erhaltung von Gehölzen einzubeziehen. Nicht jeder gebäudenahe Baum muss zwingend notwendig entfernt werden.
Wie wird ein neuer Baumstandort bei Nachpflanzungen bestimmt?

Baumstandorte sind von verschiedenen Einflüssen abhängig. In erster Linie sind Gestaltungssatzungen der Bebauungspläne und dann alle nachbarrechtlichen Belange wie Grenzabstände oder Erderhöhungen usw. zu berücksichtigen. Das Land NRW hat dazu ein Infoblatt („Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“) unter www.justiz.nrw.de herausgegeben. Des Weiteren sind Abstände zu Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom u.a.) großzügig zu wählen, um Beschädigungen durch Wurzeln vorbeugen zu können. Der Abstand richtet sich nach der Gehölzgröße. Versorgungsanlagen können auch durch Einbau von Wurzelsperren geschützt werden. Auskünfte über die richtige Vorgehensweise sind bei den Leitungsbetreibern oder bei Firmen des Garten- und Landschaftsbaus einzuholen. Nun ist Ihr persönlicher Gestaltungswunsch und der zur Verfügung stehende Pflanzraum für die Pflanzenwahl gefragt.

Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten.

Wie ist mit vorhandenem Baumbestand bei Baumaßnahmen umzugehen?


Baustelle mit ErdbewegungenSind Baumaßnahmen auf einem Grundstück geplant, ist der zu erhaltene Baumbestand im Kronenbereich und im Wurzelbereich bestmöglich vor Beschädigungen zu schützen. Dazu gehört z. B., dass der Baumstamm vor Rindenbeschädigungen geschützt wird oder im Kronentraufenbereich (Kronendurchmesser + 1,50 m) das Lagern von Gefahrenstoffen und schweren Materialien sowie das Befahren mit Großmaschinen zu vermeiden ist. Der Deutsche Städtetag hat zum Thema "Baumschutz auf Baustellen" ein Infoblatt herausgegeben. Zu bedenken bleibt weiterhin, dass Baumwurzeln auch über die oben beschriebene Zone des Kronentraufenbereichs hinauswachsen. Vor Baubeginn ist es notwendig zur Lagebeschreibung von vorhandenen Wurzelbereichen eine individuelle Sondierung (Wurzelsuchgräben) des Bodens durchzuführen.

Baumschutz auf Baustellen

Bäume, die nur mit sehr hohem Aufwand zu erhalten wären und deren Vitalität den Schluss zulassen würden, dass die Bäume trotz der Nicht fachgerechter Schnitt die Kronenkappung aufgewandten Schutzmaßnahmen die Baumaßnahmen nicht unbeschadet überstehen, sind vor Baubeginn besser zu entfernen als zu erhalten. Im Zuge der anschließenden Neugestaltung des Grundstücks können dann neue Baumstandorte eingeplant und bepflanzt werden. Unabhängig von der Größe einer Baumaßnahme haben fachgerecht geschützte Bäume eine höhere Lebenserwartung und sind kostengünstiger zu unterhalten als durch Baumaßnahmen geschädigte Bäume. Auch sind Kronenkappungen zur angeblichen Erhaltung der Vitalität zu vermeiden. Kappungsschnitte sind nicht fachgerecht und schädigen den Baum mehr als das sie dem Baum oder dem Menschen nutzen.


Kappungen

Baumschädigung statt Baumpflege


Umgang mit Bäumen bei Neubauvorhaben

Welche Vorgaben und Gesetze sind zu beachten?
Gebäudeneubaumaßnahme     In erster Linie sind alle nachbarrechtlichen Belange wie Grenzabstände oder Erderhöhungen usw.  zu berücksichtigen. Das Land NRW hat dazu ein Infoblatt („Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“) unter www.justiz.nrw.de herausgegeben. In Bereichen von Neubaugebieten so wie auch im Bereich von Nachverdichtungen sind die gültigen Gestaltungssatzungen des Bebauungsplanes für das zu bebauende Grundstück einzuhalten. Des Weiteren sind Abstände zu Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom u.a.) großzügig zu wählen, um Beschädigungen durch Wurzeln vorbeugen zu können. Der Abstand richtet sich nach der Gehölzgröße. Auskünfte über die richtige Vorgehensweise sind bei den Leitungsbetreibern oder bei Firmen des Garten- und Landschaftsbaus einzuholen.
Wie sind Gestaltungsziele und neue Baumstandorte festzulegen?
Gestaltungsziele und neue Baumstandorte sind von verschiedenen Einflüssen abhängig. Die Grundstücksgröße gibt die zur Bepflanzung verfügbare Fläche vor. Nützlich ist es die Grundstücksfläche in Bereiche ihrer Nutzung zu teilen. Bereiche können sein z. B. Hauptgebäude und Nebengebäude, Einfahrten, Wege, Teichanlagen, Ruheplätze, Spielplätze und natürlich auch Bereiche für Pflanzungen. Die Ausrichtung des Gartengrundstücks nach z.B. Süden oder Westen ist maßgeblich entscheidend für die Sonneneinstrahlung und die Beschattung des Gartens. Hier ist zu beachten, dass die Beschattung sich im Laufe der Jahre und je nach Wahl der Pflanzengröße stark verändern kann. Ausschlaggebend sind die Größen im Alter der Pflanzen. Für die richtige Pflanzenauswahl ist es notwendig zu wissen, welche Bodenart auf dem Grundstück vorhanden ist und ob eventuell im Vorfeld der Bepflanzung bodenverbessernde Maßnahmen durchzuführen sind. Nun ist Ihr persönlicher Gestaltungswunsch und der zur Verfügung stehende Pflanzraum für die Pflanzenwahl gefragt.
Was könnten Anregungen bei der persönlichen Pflanzenauswahl sein?
Bäume und Sträucher können nach verschiedenen Kriterien ausgewählt werden. Hier sind einige Anregungen:

  • Pflanzengröße
  • Wurzelsystem
  • Wuchsform
  • Stämmigkeit
  • Rindenoberfläche
  • Blattform
  • Blütenform
  • Farben von Blatt, Blüten, Rinde
  • Frühjahrsfärbung, Herbstfärbung
  • Blütezeiten
  • Düfte
  • Eigenschaften der Früchte
  • Laubgehölz
  • Nadelgehölz
  • Obstgehölz
  • Giftpflanzen!

Lassen Sie sich fachgerecht beraten durch z.B. Personal von Baumschulen oder der ausführenden Fachfirma Ihrer Wahl.

Wie sind besonders kleine Gärten zu begrünen?
Allgemein sind kleine Gärten nur bedingt mit Bäumen zu bepflanzen. Zu empfehlen sind Kombinationen aus Strauchpflanzungen und Staudenpflanzungen. Ist aber trotzdem ein Hausbaum gewünscht, so ist besonders auf die Pflanzengröße im Alter, auf die Wuchsform sowie die Schnittverträglichkeit zu achten. Des Weiteren ist auch die Erreichbarkeit des Standortes zu berücksichtigen. Wenn die richtige Baumart gefunden ist, steht der Baumpflanzung nichts mehr im Wege.
Wie sind mittlere Gärten und große Gärten zu begrünen?

Für Gärten mit mittleren und großen zu bepflanzenden Grundstücksflächen können größere Baumarten und Straucharten ausgewählt werden. Werden mittelgroße Bäume und Großbäume gepflanzt, ist zu bedenken, dass diese auch später einmal baumpflegerisch bearbeitet werden müssen. Schon bei der Standortsuche ist die Zugänglichkeit des Standorts zu beachten. Des Weiteren wird mit zunehmendem Baumalter und Baumgröße der Schattenwurf des Baumes größer. Die so entstehenden Lebensbereiche können dann neu gestaltet werden. Gartenanlagen sind im ständigen Wandel und verändern über die Jahre der Entwicklung ihr Erscheinungsbild. Wo anfänglich Rasen und Sommerblumen unter einem Baum waren, sind nun z.B. Schattenpflanzen und ein im Sommer wohltemperierter Sitzplatz zur Entspannung vom Alltag entstanden. Die Bepflanzung dieser Gartengrößen ist gestalterisch nicht so problembehaftet wie die Bepflanzung von kleinen Gärten.

 


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